Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PS pro-select GmbH
- nachfolgend Verteilfirma genannt –

1. Angebotene Preise sowie alle anderen Abmachungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erlangen erst Verbindlichkeit durch die Auftragsbestätigung der Verteilerfirma. Preisangebote werden zzgl. ges. MwSt. in € angegeben und sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend.


2. Preise für Verteilungen von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen werden jeweils per tausend Stück angegeben und berechnet. Die Preise werden nach Format und Gewicht der Werbesendungen sowie nach Aufgabenstellung der Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete berechnet. Unterliegt der vereinbarte Auftrag der Überschreitung von Format und Gewicht der Werbesendung sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Verteilgebiet, so ist ein von der Verteilfirma neu festgesetzter und entsprechend höherer Preis als vereinbart zu zahlen. Sendungen, die über Briefkästen zur Verteilung gelangen, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erhalten in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 %.

3. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind die zu verteilenden Sendungen rechtzeitig an die Anschrift der Verteilfirma frei Haus zu liefern. Die Verteilfirma haftet für die sorgsame Lagerung und Behandlung der Sendungen in ihren Räumen. Kosten entstehen dem Auftraggeber durch die Lagerung nicht.

4. Unter rechtzeitiger Anlieferung ist der Eingang des Verteilgutes mindestens 3 Werktage vor Verteilbeginn bei der vereinbarten Lieferanschrift zu verstehen.

5. Grundlagen für die Durchführung eines erteilten Auftrages sind die nachfolgenden Durchführungsrichtlinien:

a) Die Verteilung erfolgt ausschließlich an Haushalte durch Einstecken der Exemplare in Briefkästen. Es werden so viele Exemplare in den Briefkasten gesteckt, wie diese Haushaltsnamen aufweisen.

b) Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Bei Sammelablagen in Hochhäusern werden halb so viele Exemplare wie Haushalte abgelegt.

c) Werbeexemplare werden ausschließlich an private Haushalte verteilt. Werbeverbote (gekennzeichnet durch gut sichtbar angebrachte Aufkleber) werden beachtet.

d) Von der Verteilung ausgenommen sind: Gewerbebetriebe, Büros, Kaufhäuser, Heime, Ausländersiedlungen, Ferienanlagen, Kasernen, Krankenhäuser, ebenso Häuser auf Betriebs- und Werksgelände sowie Häuser, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen.

e) Eventuelle Beanstandungen oder Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung können nur innerhalb 3 Tagen nach ihrer Entstehung berücksichtigt werden. Sie werden nur anerkannt, wenn sie Tag, Ort, Straße und Hausnummer der Reklamation sowie den Namen des Reklamanten und eine genaue Beschreibung der Umstände enthalten. Reklamationen haben auf Wunsch der Verteilfirma schriftlich zu erfolgen. Unverzügliche Prüfung und Stellungnahme wird zugesichert.

d) Bei begründeten Beanstandungen leistet die Verteilfirma Kostenfreiheit insofern, als die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen Einzel-Verteilbezirkes entweder gutgeschrieben wird oder nach Absprache von der Rechnung abgezogen werden kann. Begründete Beanstandungen bestehen, wenn ganze Straßenzüge innerhalb des Verteilbezirkes nachweislich gar nicht beliefert wurden.

e) Der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich jedoch in verschiedenen Verteilbezirken befinden, ist keine begründete Reklamation und berechtigt nicht zum Abzug von der Rechnung. Wie allgemein üblich, gelten 10 % Streuverlust nicht als Mangel bzw. begründete Reklamation.

6. Die Druckereien liefern in der Regel Überdrucke mit an, die bis zu 10 % der Gesamtmenge ausmachen können, ohne dass die Mengen in den Lieferscheinen der Druckereien gesondert ausgewiesen sind. Diese Überdrucke und evtl. Reste von Werbesendungen werden durch die Verteilfirma bis zu 3 Tagen nach Verteiltermin aufbewahrt. Danach werden diese Exemplare als Makulatur behandelt. Eine weitere Lagerpflicht besteht für die Verteilfirma nicht.

7. Für Art und Inhalt des zu verteilenden Produktes haftet der Auftraggeber, insbesondere für den textlichen Inhalt von Drucken sowie für die Substanz der Warenproben. Eine Haftung durch die Verteilfirma wird ausgeschlossen. Die Verteilfirma ist berechtigt, die Verteilung von Prospekten oder anderen Sendungen wegen des Inhaltes oder der Form (aus technischer Sicht) abzulehnen. Verteilaufträge, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, werden nicht durchgeführt. Die Verteilfirma hat das Recht, Produkte mit Fremdanzeigen abzulehnen.

8. Die Verteilfirma übernimmt keinerlei Haftung für einen durch die Werbemaßnahmen erhofften, jedoch nicht eingetretenen Erfolg.

9. Die Verteilfirma ist ermächtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer zur Durchführung eines Verteilauftrages einzusetzen. Die Haftung bleibt in diesem Fall bei der Verteilfirma.

10. Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss der Aktion. Die Rechnungen sind nach Erhalt netto Kasse ohne Abzug von Skonto etc. sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank sowie der Einziehungskosten berechnet. Die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen kann durch die Verteilfirma bis zu vollständigen Bezahlung zurückgestellt und für die noch verbleibende restliche Ausführung des Auftrages Vorauszahlung verlangt werden. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.

11. Bei höherer Gewalt, Streiks, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet die Verteilfirma nicht. Des Weiteren entfällt die Haftung für die Minderung des Verteilgutes bei Schäden durch Brand, Bruch oder Versand. Dies gilt ebenso für Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder durch Dritte verursacht werden.

12. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Verteilfirma.

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